Die neue Düngeverordnung hat Einzug gehalten in unseren landwirtschaftlichen Betrieben. Organischer Wirtschaftsdünger in flüssiger oder fester Form ist ein wesentlicher Bestandteil bei vielen Betrieben und ein wertvoller Bestandteil in der Düngung von Acker- und Grünland. Durch die neue DüV muss nun jeder m³ genau berechnet werden. Somit gibt es immer mehr Betriebe, die organischen Dünger abgeben müssen. Im Gegenzug dazu aber gibt es auch eine große Anzahl an viehlosen Betrieben, die solchen organischen Wirtschaftsdünger aufnehmen können. Die Raiffeisen Waren GmbH Hallertau-Jura möchte Ihnen hierbei behilflich sein. Wenn Sie Gülle, Festmist oder Gärrest abgeben wollen, bzw. solchen aufnehmen können, melden Sie sich bei uns. Wir wollen zunächst Angebot und Nachfrage prüfen. Durch die Größe unseres Arbeitsgebietes finden sich hier bestimmt Lösungen, um Witschaftsdünger effizient zu vermitteln.
Bei Interesse melden Sie sich einfach bei Ihrer zuständigen Raiffeisen.